Der Begriff wird im Kontext von Unternehmen, Organisationen und Institutionen verwendet, um offizielle Gremien oder Rollen zu beschreiben, die eine zentrale Funktion bei der Leitung und Verwaltung übernehmen. Ein Organ ist dabei ein rechtlich und funktional verankertes Element der Unternehmensstruktur, das befugt ist, im Namen einer Organisation zu handeln, Entscheidungen zu treffen und diese auch nach außen zu vertreten. Typische Organe sind beispielsweise die Geschäftsführung, der Vorstand oder der Aufsichtsrat, wobei ihre konkrete Ausgestaltung und die ihnen übertragenen Aufgaben je nach Rechtsform und Organisationsstruktur variieren können.
In der Unternehmensführung ist die Arbeit von Organen essenziell, da sie die strategische Ausrichtung vorgeben und die Zielerreichung überwachen. Sie tragen eine hohe Verantwortung, insbesondere gegenüber Eigentümern, Gläubigern und der Öffentlichkeit. Zu den Laufbahnen im Bereich des Managements gehört oft das Ziel, Mitglied in einem solchen Organ zu werden, da dies mit weitreichenden Entscheidungsbefugnissen und einer besonderen Stellung innerhalb eines Unternehmens verbunden ist. Rechtlich betrachtet werden Organe nicht als natürliche Personen, sondern als Funktionsträger verstanden, die aus einer oder mehreren Personen bestehen können. Diese sind dann gemeinsam verantwortlich für die Umsetzung ihrer jeweiligen Aufgaben und Pflichten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt besteht darin, dass Organe in vielen Fällen haftbar gemacht werden können, wenn sie gegen gesetzliche Vorgaben oder interne Regeln verstoßen. Dies stellt hohe Anforderungen an die Qualifikation und das Verantwortungsbewusstsein der jeweiligen Organmitglieder. Neben ihrer Funktion in Unternehmen gibt es auch in Vereinen, Stiftungen und anderen Organisationstypen Organe, die ähnlich strukturiert sind. In Führungskräfte-Jobs sind Positionen in solchen Organen besonders prestigeträchtig, verlangen aber auch fundiertes Wissen in Bereichen wie Unternehmensrecht, strategisches Management und Corporate Governance. In Deutschland regeln Gesetze wie das Aktien- oder GmbH-Gesetz die Organisation und Kompetenzen solcher Gremien.