TVÖD

Der Begriff bezeichnet den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und regelt die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in den öffentlichen Einrichtungen Deutschlands. Er wurde im Jahr 2005 eingeführt und löste die zuvor geltenden Tarifverträge für den öffentlichen Dienst der Angestellten (BAT) sowie den Bundesmanteltarifvertrag (BMT-G) ab. Ziel war es, die Tarifstrukturen übersichtlicher, moderner und flexibler zu gestalten, um den veränderten Anforderungen im öffentlichen Dienst gerecht zu werden. Der Vertrag ist in verschiedene Bereiche gegliedert, die unter anderem Entgeltgruppen, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen festlegen. Er unterscheidet sich außerdem durch spezifische Regelungen, die für den Bund und die Kommunen einerseits sowie für die Länder andererseits gelten. Die auf Bundes- und Kommunalebene anwendbare Fassung wird als TVöD-Bund und TVöD-VKA bezeichnet, während die tariflichen Regelungen für die Länder separat im Tarifvertrag der Länder (TV-L) geregelt sind.

Ein zentrales Element des Tarifvertrags sind die Entgeltgruppen, die nach Tätigkeitsmerkmalen und Verantwortung der jeweiligen Position gestaffelt sind. Damit definiert er, wie hoch das Gehalt der Beschäftigten ausfällt, welches zusätzlich durch Erfahrungsstufen beeinflusst wird. Neben der Vergütung regelt der Vertrag auch umfangreiche Sozialleistungen wie die betriebliche Altersvorsorge. Überdies enthält er Bestimmungen zur Arbeitszeitgestaltung, etwa die wöchentliche Arbeitszeit, sowie Vorgaben zu möglichen Zuschlägen für Überstunden, Schichtarbeit oder Feiertagseinsätze. Der Tarifvertrag ist für diverse Berufsgruppen relevant, beispielsweise für Verwaltungsangestellte, Erzieherinnen, Ingenieure sowie Beschäftigte im Gesundheitswesen. Er spielt eine bedeutende Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Sektors als Arbeitgeber, insbesondere im Vergleich zur Privatwirtschaft.

Die Verhandlungen über Änderungen oder Anpassungen erfolgen regelmäßig zwischen den Tarifparteien, zu denen auf der Arbeitgeberseite Vertreter des Bundes, der Kommunen sowie der Länder gehören, während auf Arbeitnehmerseite die großen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes wie ver.di vertreten sind. Da die Tarifabschlüsse oftmals Signalwirkung haben, wird ihnen besondere gesellschaftliche Aufmerksamkeit zuteil.

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