Ständige*r Vertreter*in der*des Technischen Leiter*in (m/w/div)

Eckdaten der angebotenen Stelle

ArbeitgeberDRV Reha-Zentrum Bad Dürrheim
Postleitzahl
OrtBad Dürrheim
Bundesland
Gepostet am20.11.2024
Remote Option?-
Homeoffice Option?-
Teilzeit?
Vollzeit?
Ausbildungsstelle?-
Praktikumsplatz?-
Unbefristet?-
Befristet?-

Stellenbeschreibung

Für unsere Reha-Zentrum Bad Dürrheim - suchen wir eine*n

Ständige*r Vertreter*in der*des Technischen Leiter*in (m/w/div)

Ort: Bad Dürrheim
Eintrittsdatum: schnellstmöglich
Bewerbungsfrist: 13.12.2024
Ausschreibungsnummer: 8070-16-24-2024
Beschäftigung: Vollzeit /Teilzeit
Vergütung: Entgeltgruppe E8 TV EntgO-DRV

Tätigkeitsbereich

Das Rehabilitationszentrum Bad Dürrheim, Klinik Hüttenbühl der Deutschen Rentenversicherung Bund behandelt, als psychosomatische Rehabilitationsklinik mit 171 Patienten-/innen, psychische und psychosomatische Störungen. Häufigste Krankheitsbilder sind depressive Störungen, Angststörungen, somatoforme Störungen, Anpassungsstörungen und Traumafolgestörungen.



  • Sie unterstützen den Technischen Leiter beim Wahrnehmen der Fachverantwortung des Teams
  • Sie sind die verantwortliche Elektrofachkraft (Zahlung einer Zulage)
  • Mitwirken beim Überwachen der Sicherheit und der Betriebsbereitschaft der technischen Anlagen sowie Vorschlagen und Durchführen entsprechender Maßnahmen
  • Überwachen und Abnehmen von Wartungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten beauftragter Firmen
  • Mitwirken beim Aufstellen von Kostenberechnungen
  • Mitwirken bei der Vergabe von Leistungen, Wartungsverträgen und technischen Neuanschaffungen

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Elektroniker*in, in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik oder Betriebstechnik oder als Elektroinstallateur*in oder als Elektroanlagenmonteur*in oder als Anlagenmechaniker*in auf dem Gebiet Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik oder als Zentralheizungs- und Lüftungsbauer*in oder als Gas-/Wasser-Installateur*in
  • eine abgeschlossene Weiterbildung zur*zum Elektrotechnikermeister*in oder zur*zum Industriemeister*in auf dem Gebiet der Elektrotechnik oder zur*zum Installateur- und Heizungsbauermeister*in
  • eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft fürArbeitssicherheit (soweit die Qualifikation nicht vorliegt: erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung nach Aufnahme der Tätigkeit wünschenswert)
  • Berufserfahrung auf dem Gebiet der technischen Gebäudeausrüstung und der Betriebstechnik

  • Eine Vollzeitbeschäftigung mit 39 Std./Woche
  • Familienfreundliche Arbeitszeiten
  • Jahressonderzahlung
  • Verlässlicher Dienstplan
  • 30 Tage Urlaub bei 5-Tage Woche
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Ein offenes und kollegiales Team
  • Verlässliche Urlaubsplanung
  • Zulage für die Wahrnehmung der verantwortlichen Elektrofachkraft
Ergänzende Hinweise

  • Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend ist und vor einer Einstellung nachzuweisen ist.
  • Die Deutsche Rentenversicherung hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen
  • Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
  • Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Angaben zum Auswahlverfahren

Bewerber*innen, die sich in der engeren Auswahl befinden, werden zu einem Gespräch eingeladen.

Hinweis für Tarifbeschäftigte

Der Übertragung der neuen Tätigkeit auf Dauer geht grundsätzlich eine vorübergehende Übertragung gem. 14 TV DRV-Bund zum Zwecke der Erprobung in dieser Tätigkeit voraus. Die vorübergehende Übertragung dauert mindestens 6 Monate und soll einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten.
Während der vorübergehenden Übertragung wird gegebenenfalls eine persönliche Zulage gewährt.
Gemäß § 14 Abs. 3 TV DRV-Bund bemisst sich die persönliche Zulage aus dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 TV DRV-Bund ergeben hätte.
Bei nicht erfolgreicher Erprobung ist die Rückkehr in die frühere Funktionsebene (gegebenenfalls unter Wegfall der persönlichen Zulage) vorgesehen