Aktiengesellschaft – Führungskräfte Lexikon

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Rechtsform für Unternehmen, die besonders häufig bei größeren und öffentlich gehandelten Firmen anzutreffen ist. Sie ermöglicht die Aufteilung des Unternehmenskapitals in Aktien, die frei handelbar sind und es somit vielen Investoren erlauben, Miteigentümer zu werden. Die AG zeichnet sich durch eine strikte Trennung zwischen Eigentum und Geschäftsführung aus; das Tagesgeschäft wird von einem Vorstand geführt, der von einem Aufsichtsrat kontrolliert wird. Der Aufsichtsrat wiederum wird von den Aktionären auf der Hauptversammlung gewählt, wo auch grundlegende Entscheidungen wie die Gewinnverwendung beschlossen werden.

Diese Unternehmensstruktur ermöglicht es, große Summen an Kapital zu mobilisieren, da Investoren durch den Kauf von Aktien Anteile am Unternehmen erwerben können, ohne persönlich haftbar zu sein. Diese Haftungsbeschränkung auf das investierte Kapital macht die AG besonders attraktiv für Investoren. In Deutschland sind Aktiengesellschaften im Aktiengesetz (AktG) geregelt, das umfangreiche Regelungen zu Gründung, Organisation und Rechnungslegung enthält. Eine AG muss ein Mindestkapital von 50.000 Euro nachweisen und unterliegt strengen Publizitäts- und Prüfungspflichten, um Transparenz und Vertrauen zu gewährleisten.

Durch die Möglichkeit, Kapital über die Börse aufzunehmen, und die beschränkte Haftung eröffnet die Aktiengesellschaft Führungskräften und Investoren vielfältige strategische Optionen, um Wachstum und Expansion zu finanzieren. Dies macht sie zu einer beliebten Rechtsform für Unternehmen, die am Markt eine bedeutende Stellung einnehmen und international agieren möchten.

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