Der Begriff Besoldungsgruppe stammt aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes und bezeichnet die Einstufung von Beamten, Richtern und Soldaten in ein einheitliches Vergütungssystem, das deren Grundgehalt regelt. Diese Einordnung erfolgt auf Basis der jeweiligen Laufbahngruppe, der Ausbildung, der entsprechenden Berufserfahrung sowie der übernommenen Verantwortung. Die Besoldungsgruppen sind Bestandteil des Besoldungsrechts, das in Deutschland vor allem im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und den entsprechenden Landesbesoldungsgesetzen geregelt ist.
Das Besoldungssystem ist hierarchisch aufgebaut und besteht aus den Besoldungsordnungen A, B, C, R und W. Die Besoldungsordnung A betrifft die einfache, mittlere, gehobene und höhere Dienstlaufbahn und gilt für die meisten Beamten. Innerhalb dieser Ordnung werden die Besoldungsgruppen durch Buchstaben, gefolgt von Zahlen bezeichnet, etwa A 9 oder A 13. Die Besoldungsordnung B richtet sich an Höchstbeamte mit leitenden Funktionen und sieht festgelegte Beträge ohne automatische Gehaltsanpassung vor. Besoldungsordnungen C (seit 2005 weitgehend durch W ersetzt) und W decken vor allem Hochschulprofessuren ab, während die Besoldungsordnung R für Richter und Staatsanwälte spezifisch ist.
Die Zugehörigkeit zu einer Besoldungsgruppe legt nicht nur die Höhe des Grundgehalts fest, sondern beeinflusst auch Zulagen, Rentenansprüche und mögliche Beförderungen. Es wird insbesondere darauf geachtet, dass die Besoldung der Verantwortung und den Anforderungen der Position gerecht wird. Diese Systematik ermöglicht eine nachvollziehbare und geregelte Vergütung, die deutschlandweit vergleichbar ist.
Für Führungskräfte, die sich im oder für den öffentlichen Dienst bewerben, bietet das Verständnis der Besoldungsgruppen eine Orientierungshilfe zur Einordnung der geplanten Position und der finanziellen Perspektive. Die Zuordnung einer Stelle zu einer jeweiligen Besoldungsgruppe wird in Stellenausschreibungen des öffentlichen Dienstes explizit angegeben.