Betriebssicherheit – Führungskräfte Lexikon

Betriebssicherheit bezeichnet den Zustand, in dem alle betrieblichen Anlagen, Maschinen und Gerätschaften so ausgelegt, betrieben und gewartet werden, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten darstellen. In Deutschland ist die Betriebssicherheit durch verschiedene gesetzliche Regelungen und Verordnungen, wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), genau definiert und reglementiert. Diese Vorschriften legen fest, dass regelmäßige technische Prüfungen und Sicherheitskontrollen durchzuführen sind, um Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.

Führungskräfte tragen eine besondere Verantwortung für die Betriebssicherheit in ihrem Unternehmen. Sie müssen sicherstellen, dass die geltenden Sicherheitsvorschriften eingehalten werden, indem sie entsprechende Schulungen und Unterweisungen für ihre Mitarbeiter organisieren und dass alle Betriebsanlagen stets in einem sicheren Zustand gehalten werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, Risiken zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen.

Die Betriebssicherheit trägt nicht nur zum Wohle der Mitarbeiter bei, sondern beeinflusst auch die Effektivität und Produktivität eines Unternehmens positiv. Unfälle und Ausfälle können Arbeitsabläufe erheblich stören und hohe Kosten verursachen. Durch proaktive Maßnahmen in der Betriebssicherheit kann das Risiko solcher Vorfälle minimiert und ein reibungsloser Betriebsablauf gewährleistet werden. Routineinspektionen, Schulungen und eine transparente Sicherheitskultur sind daher essenziell für eine nachhaltige und sichere Unternehmenskultur.

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