Betriebsversammlung – Führungskräfte Lexikon

Eine Betriebsversammlung ist ein zentrales Element der betrieblichen Mitbestimmung in Deutschland. Sie stellt ein Forum dar, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer über wichtige betriebliche Angelegenheiten diskutieren können. In der Regel wird sie vom Betriebsrat einberufen und durchgeführt, wobei der Arbeitgeber jedoch zur Teilnahme verpflichtet ist und nicht nur Gast, sondern auch aktiver Teilnehmer ist. Ziel einer solchen Versammlung ist es, die Belegschaft über betriebliche Entwicklungen, wirtschaftliche Lage und geplante Veränderungen zu informieren. Gleichzeitig wird den Beschäftigten die Möglichkeit gegeben, Fragen zu stellen und ihre Anliegen direkt vorzubringen.

Laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist der Betriebsrat verpflichtet, mindestens einmal im Kalenderquartal eine Betriebsversammlung abzuhalten. Diese Versammlungen fördern nicht nur die Transparenz innerhalb des Unternehmens, sondern stärken auch das Vertrauen und die Zusammenarbeit zwischen Management und Belegschaft. Es ist üblich, dass neben den Themen der Betriebsratsarbeit auch der Arbeitgeber über relevante betriebspolitische Entwicklungen berichtet. Ebenfalls können externe Experten zu bestimmten Themen eingeladen werden, um zusätzliche Perspektiven zu bieten.

Die Betriebsversammlung dient somit als wichtige Kommunikationsplattform zur Förderung des betrieblichen Miteinanders und kann maßgeblich zur Schaffung eines vertrauensvollen und produktiven Arbeitsklimas beitragen.

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