Rechtsformwahl – Führungskräfte Lexikon

Die Wahl der Rechtsform ist eine zentrale Entscheidung bei der Gründung und Führung eines Unternehmens, die weitreichende rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Konsequenzen hat. In Deutschland gibt es zahlreiche Rechtsformen, darunter Einzelunternehmen, Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Kommanditgesellschaft (KG) sowie Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Jede dieser Rechtsformen bringt spezifische Vor- und Nachteile mit sich.

Die Rechtsformwahl beeinflusst unter anderem die Haftung der Gesellschafter, die Möglichkeiten und Anforderungen der Kapitalbeschaffung, die steuerliche Belastung des Unternehmens und der Gesellschafter sowie die Flexibilität in der internen Organisation. Beispielsweise haften in einer GmbH die Gesellschafter nur mit ihrem eingebrachten Kapital, während Gesellschafter einer GbR auch mit ihrem Privatvermögen haften.

Steuerrechtlich unterscheiden sich die Rechtsformen beispielsweise hinsichtlich der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Darüber hinaus können auch Aspekte der Nachfolgeregelung und der Mitarbeiterbeteiligung bei der Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform eine Rolle spielen. Regelungen und Voraussetzungen für die jeweiligen Rechtsformen sind im Handelsgesetzbuch (HGB) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) niedergelegt.

Da die Wahl der Rechtsform so viele unterschiedliche Bereiche betrifft, sollte sie gründlich und unter Einbeziehung von juristischem und steuerlichem Expertenrat erfolgen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und eine solide Grundlage für die Unternehmensentwicklung zu schaffen. In der Praxis kann die einmal gewählte Rechtsform später auch noch gewechselt werden, jedoch ist dies oft mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden.

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