Das Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Sonderzahlung des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer in Deutschland neben ihrem regulären Arbeitsentgelt erhalten können. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, sofern diese nicht durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder den individuellen Arbeitsvertrag geregelt ist. Das Urlaubsgeld soll die Kosten decken, die Arbeitnehmer während ihres Urlaubs für Reisen, Erholung oder Freizeitaktivitäten aufwenden. Es ist rechtlich vom Urlaubsentgelt zu unterscheiden, das die Fortzahlung des regulären Gehalts während eines Urlaubszeitraums beschreibt.
Die Höhe des Urlaubsgeldes variiert je nach Branche, Unternehmen und arbeitsrechtlicher Grundlage. In tarifgebundenen Unternehmen ist es häufig spezifisch festgelegt und orientiert sich oft an einem Prozentsatz des Bruttogehalts oder einem pauschalen Betrag. In größeren Betrieben und in tariflich geregelten Branchen wie dem öffentlichen Dienst, der Metall- und Elektroindustrie oder dem Handel ist Urlaubsgeld häufiger anzutreffen. In kleineren Unternehmen oder in nicht tarifgebundenen Branchen wird es hingegen oft nicht gezahlt.
Das Urlaubsgeld unterliegt den üblichen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abzügen in Deutschland. Eine Auszahlung erfolgt meist einmal jährlich, in der Regel zu Beginn der Sommerferien oder im Zusammenhang mit dem Haupturlaub des Mitarbeiters. Für Führungskräfte ist das Urlaubsgeld oft Bestandteil umfassender Vergütungspakete, wodurch es fester Bestandteil der Gesamtkompensation sein kann, auch wenn es nicht explizit als Urlaubsgeld bezeichnet wird.
Da es sich nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung handelt, ist ein Anspruch darauf nur gegeben, wenn er explizit zwischen den Parteien vereinbart wurde oder sich aus betrieblichen Übungen ableitet. Führungskräfte, insbesondere auf höheren Ebenen, sollten die spezifischen Regelungen in ihren Anstellungsverträgen prüfen, um Klarheit über eventuelle Ansprüche auf Urlaubsgeld zu erhalten.