Das Weihnachtsgeld ist eine in Deutschland weit verbreitete Sonderzahlung, die Arbeitnehmenden von ihrem Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt wird. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, es sei denn, sie ergibt sich aus tarifvertraglichen Regelungen, einer Betriebsvereinbarung oder aus einer vertraglichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Häufig wird das Weihnachtsgeld auch als „Sonderzuwendung“ oder „Jahressonderzahlung“ bezeichnet und dient in der Regel dazu, die finanzielle Belastung der Angestellten in der Vorweihnachtszeit zu mindern sowie die Motivation und Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen zu fördern.
Der Anspruch auf Weihnachtsgeld kann auf unterschiedlichen Grundlagen beruhen: Ist es in einem Tarifvertrag geregelt, steht es den Beschäftigten eines bestimmten Tarifkreises verbindlich zu. Besteht ein Betriebsrat, können entsprechende Regelungen auch in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden. In vielen Fällen wird das Weihnachtsgeld jedoch auf freiwilliger Basis gewährt. Gewährt ein Arbeitgeber die Zahlung über mehrere Jahre hinweg regelmäßig und ohne Vorbehalt, kann diese durch das sogenannte betriebliche Gewohnheitsrecht faktisch verpflichtend werden.
Die Höhe des Weihnachtsgeldes variiert stark und hängt von Faktoren wie Branche, Betriebsgröße, Tarifbindung und individueller Vereinbarung ab. In tarifgebundenen Unternehmen beträgt das Weihnachtsgeld oft einen festgelegten Prozentsatz des Monatsgehalts, während es in anderen Betrieben frei verhandelt werden kann. Teilweise wird die Auszahlung an Bedingungen wie die Betriebszugehörigkeit oder das Vorliegen einer ungekündigten Stellung geknüpft.
Für Führungskräfte wird das Weihnachtsgeld häufig in einem anderen Kontext betrachtet. Insbesondere in gut dotierten Führungspositionen wird es oft nicht separat ausgewiesen, sondern im Rahmen einer jährlichen Gesamtvergütung berücksichtigt. Dennoch kann es auch hier eine Rolle spielen, etwa bei der Gestaltung von Bonuszahlungen oder in Verhandlungen über Zusatzleistungen.